Wie funktioniert der Wein-Zoll?
Wein ist in den Augen des Zolls kein Produkt wie jedes andere. Als alkoholisches Getränk, das der Verbrauchsteuer unterliegt, ist jede Bewegung von Wein – sei es der Verkauf in Frankreich, der Versand innerhalb der Europäischen Union oder der Export in Länder außerhalb der EU – mit genauen administrativen Verpflichtungen verbunden. Hier erfahren Sie, was jeder Gewerbetreibende wissen muss und welche konkreten Schritte er unternehmen muss.
So funktioniert der Wein-Zoll: die Grundlagen
Verbrauchsteuern
Die Verbrauchsteuer ist eine indirekte Steuer auf den Alkoholkonsum. Sie wird auf die produzierte oder importierte Menge erhoben, nicht auf den Wert des Produkts. In Frankreich wird sie in der Regel vom Winzer (oder vom zugelassenen Lagerhalter) zum Zeitpunkt der Freigabe zum Verbrauch entrichtet.
Bei Einfuhren ist der Importeur oder der im Bestimmungsland zugelassene Lagerhalter dafür verantwortlich.
Die Steuersätze variieren je nach Produktkategorie: Stillweine, Schaumweine, natürliche Süßweine, Bier und Spirituosen werden nicht gleich besteuert. Diese Steuersätze werden jedes Jahr per Ministerialerlass angepasst.
Die Wertmarke (CRD)
Bis 2019 mussten in Frankreich vermarktete Weinflaschen zwingend mit einer Steuerkapsel (CRD) versehen sein, die als visueller Nachweis für die Entrichtung der Verbrauchsteuer diente. Seit dem 1. Juni 2019 ist diese Kapsel für Weine und Champagner nicht mehr vorgeschrieben. Sie kann durch ein vereinfachtes Begleitdokument (DSA) ersetzt werden, das der Ware beiliegt.
Konkret: Wenn Sie Wein bei einem Winzer kaufen, der die CRD nicht mehr verwendet, achten Sie darauf, dass jeder Lieferung ein DSA beiliegt.
Das EMCS und das DAE
Bei jeder Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen Ländern der Europäischen Union müssen Gewerbetreibende das EMCS (Excise Movement and Control System) verwenden, das europäische computergestützte System zur Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren.
Für jede Sendung wird über das Online-Verfahren GAMMA ein elektronisches Begleitdokument (DAE) erstellt. Dieses Dokument muss die Ware während des Transports begleiten. Es wird dringend empfohlen, eine gedruckte Version davon anzufertigen und an den Paletten anzubringen, auch wenn das Verfahren papierlos abläuft.
Konkrete Schritte entsprechend Ihrer Situation
Wenn Sie in Frankreich verkaufen
Ihr Lieferant (Winzer oder zugelassener Lagerhalter) ist für die Anmeldung und Entrichtung der Verbrauchsteuer verantwortlich. Als gewerblicher Käufer müssen Sie keine besonderen Formalitäten erledigen, sollten jedoch die Zahlungsbelege (DSA oder CRD auf den Flaschen) aufbewahren.
Wenn Sie Wein innerhalb der EU versenden oder erhalten
Jeder Versand zwischen Mitgliedstaaten muss durch ein über GAMMA erstelltes DAE abgedeckt sein. Der Empfänger muss den Empfang bei Ankunft der Ware im System bestätigen, wodurch die Bewegung im EMCS abgeschlossen wird.
Zu beachtende Punkte:
- Lassen Sie niemals eine Sendung ohne gültigen DAE in den Verkehr. Bei einer Kontrolle kann die Ware beschlagnahmt werden.
- Die Verbrauchsteuern sind im Bestimmungsland zu entrichten, nicht im Versandland.
- Die Sätze variieren stark von einem Mitgliedstaat zum anderen: Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Selbstkostenkalkulation.
Wenn Sie in Länder außerhalb der EU exportieren
Der Export außerhalb der Europäischen Union erfordert eine Zollanmeldung im Rahmen des ECS-Verfahrens (Export Control System). Die Ware wird in ein Nichterhebungsverfahren überführt, bis sie das europäische Zollgebiet verlässt. Sobald der Ausgang bestätigt ist, fallen auf französischer Seite keine Verbrauchsteuern mehr an.
Im Bestimmungsland gelten hingegen besondere Auflagen: Ursprungszeugnis, Kontrolletikett, Registrierung bei den örtlichen Gesundheitsbehörden (je nach Land). Diese Anforderungen unterscheiden sich von Markt zu Markt erheblich.
Export von französischem Wein in die USA
Wie verkauft man Wein in China?
Dokumente, die man immer dabei haben sollte
Unabhängig vom Bestimmungsort sollten Sie für jede Sendung eine Akte anlegen:
- Die Handelsrechnung
- Das DAE (oder DSA für interne Vorgänge)
- Der Lieferschein
- Für den Export außerhalb der EU: die ECS-Ausfuhranmeldung sowie alle vom Bestimmungsland geforderten Bescheinigungen
Achtung: Die Vorschriften ändern sich
Die Zollvorschriften ändern sich regelmäßig: Verbrauchsteuersätze, papierlose Verfahren, länderspezifische Anforderungen. Die hier dargestellten Informationen gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Für verbindliche Schritte konsultieren Sie bitte die Website der französischen Zollbehörde (douane.gouv.fr) oder wenden Sie sich an einen auf Wein und Spirituosen spezialisierten Spediteur.
Les Grappes Pro kümmert sich für Sie um die Exportdokumentation
Bei Les Grappes Pro kümmern wir uns um die Exportdokumente auf französischer Seite für alle internationalen Sendungen: DAE, Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse je nach Bestimmungsort. Sie müssen sich nicht direkt mit jedem Winzer abstimmen.
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