Die 3 Pflichtangaben auf der Weinkarte
Ihre Weinkarte ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Kundenbeziehung. Abgesehen von den gestalterischen und marketingtechnischen Aspekten muss die Weinkarte, genau wie die Speisekarte, bestimmte Pflichtangaben enthalten.
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Die 3 obligatorischen Angaben
Gemäß der EWG-Verordnung Nr. 2392/89 vom 24. Juli 1989, Art. 40, müssen auf Ihrer Weinkarte zwingend drei Angaben enthalten sein: die gesetzliche Bezeichnung des Weins, die servierte Menge und der Preis.
„Die Bezeichnung und Aufmachung sowie jegliche Werbung dürfen nicht irreführend sein und keine Verwechslungen hervorrufen oder die Personen, an die sie sich richten, in die Irre führen, insbesondere hinsichtlich: der Art, der Zusammensetzung, des Alkoholgehalts, der Farbe, der Herkunft oder des Ursprungs, der Qualität, der Rebsorte oder des Nennvolumens der Behältnisse.“
1. Die gesetzliche Verkehrsbezeichnung
Dies entspricht der genauen Bezeichnung des Weins, wie er verkauft und auf der Flasche oder der Rechnung angegeben ist. Achten Sie daher darauf, ihn nicht nur nach seiner Rebsorte oder dem Namen des Weinguts zu benennen, sondern geben Sie je nach Fall auch die Herkunftsbezeichnung an:
- AOP (geschützte Ursprungsbezeichnung) oder AOC (kontrollierte Ursprungsbezeichnung) sowie der Name der Ursprungsbezeichnung
- IGP (geschützte geografische Angabe, früher „Landwein“) sowie der Name der geschützten Angabe
- Falls keine geografische Angabe vorhanden ist (früher „Tafelwein“), geben Sie die gesetzliche Bezeichnung (Wein, Schaumwein, mit Kohlensäure versetzter Perlwein usw.) und anschließend die auf dem Etikett angegebene Herkunft an. Zum Beispiel: „Vin de France“, „Schaumwein aus der Europäischen Gemeinschaft“ usw.
2. Die servierte Menge
Die Menge muss in Zentilitern (cl) angegeben werden und muss mit dem auf der Flasche angegebenen Volumen übereinstimmen (in der Regel 75 cl). Diese Angabe ist auch beim Verkauf von Wein im Glas, im Krug oder in der Karaffe vorgeschrieben.
Wenn Sie Ihren Wein in verschiedenen Gebinden anbieten, müssen Sie das Fassungsvermögen für jedes dieser Gebinde angeben.
Auf dem Behälter (mit Ausnahme von Flaschen) muss insbesondere das Fassungsvermögen durch eine eingravierte Markierung angegeben sein. Bei Flaschen ist das Fassungsvermögen auf der Flasche angegeben, und diese muss stets in Anwesenheit des Verbrauchers geöffnet werden.
3. Der Preis
Der Nettopreis inklusive Service muss in Euro angegeben werden und klar erkennbar sein, ohne Durchstreichungen oder sonstige Elemente, die zu Missverständnissen hinsichtlich des Betrags führen könnten.
Fakultative Angaben und die damit verbundenen Verpflichtungen
Fakultative Angaben umfassen alle zusätzlichen Informationen, die über den Wein und seine Eigenschaften hinzugefügt werden können. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben gegenüber Ihren Kunden durch einen schlüssigen schriftlichen Nachweis (Etikett, Rechnung...) belegt werden können. Dabei kann es sich um folgende Angaben handeln:
- Der Domainname
- Der Name der Cuvée
- Die Marke
- Der Jahrgang (Achtung: Wenn Sie den Jahrgang eines Weins auf Ihrer Weinkarte angeben, müssen Sie in der Lage sein, diesen Ihren Gästen zu liefern. Ist er nicht verfügbar, müssen Sie dies auf Ihrer Weinkarte deutlich vermerken; andernfalls könnte dies als irreführende Geschäftspraxis gelten. Das Gleiche gilt, wenn eine Flasche nicht mehr verfügbar ist, weil der Vorrat aufgebraucht ist).
- Die Rebsorte
- Die Anbaumethode (biologisch, biodynamisch...)
- Etwaige Medaillen oder Auszeichnungen, die der Jahrgang erhalten hat
- Der Alkoholgehalt...
Das Ziel dieser Regelung für Weinkarten ist es, dem Gast größtmögliche Transparenz hinsichtlich des Weins zu bieten, den er zu sich nehmen wird. Für den Gastronom sorgt diese Transparenz für ein professionelles und vertrauenswürdiges Image bei den Gästen, da ihnen so unangenehme Überraschungen erspart bleiben.
Nun liegt es an Ihnen, Ihre Weinkarte ansprechend zu gestalten, damit sie bei den Gästen Lust auf Wein weckt: Machen Sie sie zu einem echten Marketinginstrument für Ihr Restaurant! Zögern Sie auch nicht, sich beraten zu lassen oder sich Beispiele für gelungene Weinkarten anzusehen, falls Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Karte zusammenzustellen und die Weine auszuwählen.
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