Mehrwertsteuer auf Wein: Alles, was Sie wissen müssen

Ob Winzer, Gastronom oder Weinhändler: Das Thema Mehrwertsteuer auf Wein betrifft Sie auf jeden Fall. Worauf wird sie erhoben? Wie hoch ist der Steuersatz? Wer muss sie zahlen? Les Grappes bietet Ihnen eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Mehrwertsteuer auf Wein.

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Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer. Sie wird auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben, die von Gewerbetreibenden in Frankreich erbracht werden. Es handelt sich um eine indirekte Steuer, die nicht vom Staat selbst, sondern von dem Unternehmen oder Gewerbetreibenden erhoben wird, der den Geschäftsvorgang durchführt. Dieser muss sie einziehen und bei den zuständigen Behörden (dem Finanzamt) abführen.

Je nach Branche, Art des Produkts oder der Dienstleistung und Ort der steuerpflichtigen Leistung kann der Mehrwertsteuersatz variieren. Er kann zwischen 5,5 % und 20 % liegen.

Die Mehrwertsteuer auf alkoholische Getränke

Wie alle in Frankreich verkauften Produkte unterliegt auch der Verkauf von Getränken der Mehrwertsteuer. Diese Getränke unterliegen unterschiedlichen Steuern, je nachdem, ob sie alkoholhaltig sind oder nicht.

Per Definition gilt ein Getränk als alkoholisch, wenn sein vorhandener Alkoholgehalt mehr als 1,2 % vol beträgt. Eine Ausnahme bildet lediglich Bier: Es gilt als alkoholisches Getränk, wenn sein vorhandener Alkoholgehalt 0,5 % vol erreicht oder übersteigt.

Mehrwertsteuer: Welcher Satz gilt für Wein?

Wein gehört ebenso wie Champagner und Spirituosen wie Gin, Rum, Wodka oder Whisky zu den alkoholischen Getränken, da sein vorhandener Alkoholgehalt in der Regel zwischen 10 und 15 % vol liegt.

Für diese Getränke gilt daher der reguläre Mehrwertsteuersatz von 20 %.

Die Mehrwertsteuer auf Wein im Restaurant

Seit 2009 hat Frankreich neue Maßnahmen eingeführt, um den Mehrwertsteuersatz im Gastgewerbe zu senken. In Cafés und Restaurants gilt dieser ermäßigte Satz sowohl für Speisen und Getränke zum Mitnehmen als auch für den Verzehr vor Ort.

Er beträgt 5,5 % für Produkte zum Mitnehmen und 10 % für Produkte zum Verzehr vor Ort.

Dieser ermäßigte Steuersatz gilt jedoch nicht für alkoholische Getränke, unabhängig davon, ob sie vor Ort konsumiert oder mitgenommen werden. Für alle alkoholischen Getränke, darunter auch Wein, gilt daher weiterhin der normale Mehrwertsteuersatz von 20 %.

Mehrwertsteuer und Alkohol: der Sonderfall Korsika

Die oben genannten Steuersätze gelten für alkoholische Getränke, die in Frankreich auf dem Festland verkauft werden. Auf Korsika unterliegen alkoholische Getränke, die in Restaurants, Bars oder Cafés verkauft werden, einem ermäßigten Steuersatz, wenn sie vor Ort konsumiert werden. Dieser Steuersatz beträgt 10 %.

Für Verkäufe zum Mitnehmen oder zur Lieferung gilt in der Regel ein Steuersatz von 20 %.

Sonstige Steuern auf alkoholische Getränke

Alkoholische Getränke unterliegen nicht nur der Mehrwertsteuer. Sie unterliegen auch der Verbrauchsteuer (oder indirekten Steuern bzw. Konsumabgaben) sowie dem Sozialversicherungsbeitrag.

Verbrauchssteuern

Die Verbrauchsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Verbrauch bestimmter Produkte erhoben wird. Diese Steuer gilt für Alkohol, alkoholische Getränke und Tabakwaren.

Die Höhe der Verbrauchsteuer hängt von der Steuerklasse des alkoholischen Getränks ab und bemisst sich nach der Menge der verkauften Produkte und nicht nach deren Wert. Stillwein, Schaumwein, Apfelwein, natürlicher Süßwein, Bier usw. unterliegen unterschiedlichen Verbrauchsteuersätzen.

Im Weinbau sind in der Regel die Winzer für die Entrichtung dieser Abgaben zuständig, wenn sie ihre Weine in Frankreich vermarkten. Bei Exporten können sie von dem Importeur, dem Spediteur oder einem Dritten, der eine Verkehrssicherheit leistet, entrichtet werden.

Der Nachweis über die Entrichtung der Verbrauchsteuer erfolgt durch Anbringen einer Steuerkapsel (CRD) an der Weinflasche. Seit dem 1. Juni 2019 ist diese Kapsel jedoch für Weine und Champagner nicht mehr vorgeschrieben; in diesem Fall muss der Verkäufer die Entrichtung der Verbrauchsteuer nachweisen, indem er seiner Ware das vereinfachte Begleitdokument (DSA) beifügt.

Sozialversicherungsbeiträge

Bestimmte alkoholische Getränke unterliegen einer dritten Abgabe: dem Sozialversicherungsbeitrag. Dieser wurde 1983 eingeführt und gilt für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol. Wein ist davon also nicht betroffen.

Dieser Beitrag, der zur Finanzierung der Krankenversicherung dient, wurde „aufgrund der Gesundheitsrisiken, die mit dem übermäßigen Konsum dieser Produkte verbunden sind“, eingeführt.

Wein in Frankreich verkaufen

Mit diesem Überblick verfügen Sie nun über die wichtigsten Informationen zur Mehrwertsteuer auf Wein sowie zu den anderen Steuern, die beim Verkauf alkoholischer Getränke anfallen.

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